Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Lizenzierung von Workflow-Templates
flowmode GmbH | Stand: Dezember 2025 | Version 1.4 (ENTWURF)
§ 1 Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge über die Lizenzierung von Workflow-Templates („Workflows" oder „Templates") zwischen der flowmode GmbH, Ratingen („flowmode" oder „Anbieter"), und dem Kunden.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn flowmode ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn flowmode in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.2 Unternehmereigenschaft (B2B)
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er den Kauf im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit tätigt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Erwerb ausgeschlossen.
§ 2 Definitionen
„Workflow" / „Template": Ein von flowmode entwickeltes Automatisierungs-Template für die n8n-Plattform, bestehend aus Workflow-Logik, Konfigurationen und zugehöriger Dokumentation.
„Kunde" / „Lizenznehmer": Das Unternehmen, das den Workflow erwirbt. Dies umfasst juristische Personen (z.B. GmbH, UG, AG) sowie natürliche Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (z.B. e.K., Freiberufler). Die Lizenz gilt ausschließlich für diese eine rechtliche Einheit. Verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Konzerngesellschaften gelten als separate Einheiten und benötigen jeweils eigene Lizenzen.
„Interne Nutzung": Die Verwendung des Workflows durch Mitarbeiter des Kunden für betriebliche Zwecke, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen für Kunden des Lizenznehmers, sofern der Workflow auf der Infrastruktur des Lizenznehmers verbleibt.
„Dritte": Alle natürlichen und juristischen Personen, die nicht Mitarbeiter des Kunden sind, einschließlich Kunden, Partner, verbundene Unternehmen, Freelancer und externe Berater.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Angebot und Annahme
Die Darstellung der Workflows im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen" (oder vergleichbare Formulierung) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb der im Warenkorb enthaltenen Workflows ab.
Der Vertrag kommt zustande, wenn flowmode das Angebot durch Bereitstellung des Download-Links annimmt. Die automatische Bestellbestätigung per E-Mail stellt noch keine Annahme dar, sondern bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung.
3.2 Bestellprozess
Der Bestellprozess umfasst folgende Schritte:
Auswahl des gewünschten Workflows und Ablage im Warenkorb
Überprüfung des Warenkorbs und Klick auf „Checkout"
Eingabe der E-Mail-Adresse und Rechnungsadresse
Auswahl der Zahlungsart und Eingabe der Zahlungsdaten
Überprüfung der Bestellübersicht und Bestätigung der AGB
Verbindliche Bestellung durch Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen"
Zahlungsabwicklung und Bereitstellung des Download-Links
3.3 Speicherung des Vertrags
Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss nicht gespeichert und ist dem Kunden nicht zugänglich. Der Kunde erhält die Bestelldaten und diese AGB per E-Mail. Der Kunde ist selbst verantwortlich, die Bestellbestätigung und diese AGB zu speichern oder auszudrucken.
§ 4 Preise und Zahlung
4.1 Preise
Alle im Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich in Euro und netto, d.h. zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%).
flowmode behält sich das Recht vor, Preise jederzeit zu ändern. Für den Kunden gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigte Preis.
4.2 Zahlungsarten
Die Zahlung erfolgt über die im Checkout angebotenen Zahlungsarten:
Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express)
Apple Pay
Google Pay
Link by Stripe
PayPal
4.3 Fälligkeit
Die Zahlung ist sofort bei Bestellung fällig. Die Bereitstellung des Download-Links erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
4.4 Zahlungsverzug
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist flowmode berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 5 Lieferung und Bereitstellung
5.1 Digitale Lieferung
Die Workflows werden ausschließlich digital als Download bereitgestellt. Eine physische Lieferung erfolgt nicht.
5.2 Bereitstellung
Nach vollständigem Zahlungseingang erhält der Kunde:
Eine Bestellbestätigung per E-Mail
Eine separate E-Mail mit einem Download-Link zum erworbenen Workflow
Der Download-Link ist ab Versand der E-Mail 24 Stunden gültig. Klickt der Kunde nach Ablauf dieser Frist auf einen abgelaufenen Link, wird automatisch ein neuer Download-Link an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
5.3 Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist für die Sicherung des heruntergeladenen Workflows verantwortlich. flowmode empfiehlt, den Workflow unmittelbar nach Erhalt des Download-Links herunterzuladen und eine Sicherungskopie anzulegen.
5.4 Technische Probleme
Bei technischen Problemen mit dem Download kann der Kunde den Support unter hello@flowmode.pro kontaktieren. Ein erneuter Download-Link wird kostenfrei bereitgestellt.
§ 6 Widerrufsrecht
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da das Angebot ausschließlich an Unternehmer gerichtet ist (vgl. § 1.2).
Mit der Bestellung bestätigt der Kunde ausdrücklich seine Unternehmereigenschaft. Ein freiwilliges Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
§ 7 Lizenzumfang – Erlaubte Nutzung
Mit dem Erwerb eines Workflows erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die interne Verwendung. Im Einzelnen ist gestattet:
Die Nutzung des Workflows durch alle Mitarbeiter der lizenzierten Einheit
Die Anpassung und Modifikation des Workflows für eigene betriebliche Zwecke
Die Erstellung beliebig vieler Kopien für den internen Gebrauch
Die Nutzung als Grundlage für Dienstleistungen, die der Kunde seinen Kunden erbringt (der Workflow selbst verbleibt dabei auf der Infrastruktur des Kunden)
Klarstellung Dienstleistungen: Der Kunde darf den Workflow nutzen, um eigene Dienstleistungen zu erbringen. Beispiel: Eine Marketing-Agentur darf einen Lead-Qualifizierungs-Workflow nutzen, um für ihre Kunden Leads zu qualifizieren – solange der Workflow auf der Infrastruktur der Agentur läuft und nicht an den Kunden übergeben wird.
Bei Rechtsnachfolge (z.B. Verschmelzung, Umwandlung, Unternehmensverkauf) geht die Lizenz auf den Rechtsnachfolger über, sofern dieser die Bedingungen dieser AGB schriftlich anerkennt.
§ 8 Nutzungsbeschränkungen – Verbotene Handlungen
Ausdrücklich untersagt ist dem Kunden:
Der Verkauf, Weiterverkauf oder die entgeltliche Weitergabe des Workflows an Dritte
Die unentgeltliche Weitergabe an Dritte (einschließlich Konzerngesellschaften, Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen)
Die Einarbeitung des Workflows (ganz oder in wesentlichen Teilen) in eigene Produkte, die verkauft oder weitergegeben werden
Die Vermietung, das Leasing oder die Unterlizenzierung des Workflows
Die Bereitstellung des Workflows auf öffentlich zugänglichen Plattformen, Repositories oder Marktplätzen
Die Weitergabe an ausscheidende Mitarbeiter oder externe Dienstleister zur eigenständigen Nutzung außerhalb des Unternehmens des Kunden
Faustformel: Läuft der Workflow auf der Infrastruktur des Kunden → erlaubt. Wird der Workflow an Dritte übergeben → nicht erlaubt.
Rechtskonforme Nutzung: Der Kunde verpflichtet sich, den Workflow ausschließlich in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu nutzen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz (DSGVO), Wettbewerbsrecht und branchenspezifische Vorschriften.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
9.1 Beschaffenheit und Gewährleistung
Die Workflows werden als Templates bereitgestellt und erfordern eine Anpassung und Konfiguration durch den Kunden. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die Übereinstimmung des Workflows mit der zugehörigen Dokumentation zum Zeitpunkt der Lieferung.
Bei Templates ohne Professional Services: flowmode gewährleistet, dass der Workflow zum Zeitpunkt der Lieferung der Dokumentation entspricht. Eine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit nach Anpassungen durch den Kunden besteht nicht.
Bei Professional Services: Für von flowmode im Rahmen von Professional Services durchgeführte Anpassungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Der Kunde trägt die Beweislast, dass ein Mangel auf die Leistung von flowmode zurückzuführen ist und nicht auf nachträgliche Änderungen.
9.2 Haftungsbeschränkung
a) Einfache Fahrlässigkeit: Die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
b) Kardinalpflichten: Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf das Dreifache (3x) des Kaufpreises des betroffenen Workflows.
c) Grobe Fahrlässigkeit: Bei grob fahrlässig verursachten Schäden ist die Haftung auf das Fünffache (5x) des Kaufpreises des betroffenen Workflows begrenzt.
d) Folgeschäden: Eine Haftung für atypische Schäden oder Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.
e) Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.
f) Ausnahmen: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist.
§ 10 Verstöße und Konsequenzen
Bei Verstoß gegen die Nutzungsbeschränkungen gemäß § 8 gelten folgende Regelungen:
10.1 Herausgabe der Erlöse
Sämtliche durch den unerlaubten Verkauf oder die unerlaubte Weitergabe des Workflows erzielten Einnahmen sind vollständig an flowmode abzuführen. Dies umfasst alle direkten und indirekten Erlöse, die der Kunde durch die vertragswidrige Nutzung erzielt hat. flowmode ist der Hersteller des Workflows und alleiniger Inhaber der Verwertungsrechte.
10.2 Vertragsstrafe
Zusätzlich zur Herausgabe der Erlöse wird eine Vertragsstrafe fällig. Diese beträgt das Dreifache des Kaufpreises bei Workflows bis 500 EUR (mindestens jedoch 500 EUR), das Vierfache bei Workflows bis 2.000 EUR, und das Fünffache bei Workflows über 2.000 EUR. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.
10.3 Sofortige Lizenzkündigung
Das Nutzungsrecht erlischt mit sofortiger Wirkung. Der Kunde ist zur vollständigen Löschung aller Kopien des Workflows verpflichtet und hat dies schriftlich zu bestätigen.
10.4 Unterlassungserklärung
Der Kunde verpflichtet sich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
10.5 Weitergehende Ansprüche
Schadensersatzansprüche, die über die Vertragsstrafe hinausgehen, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn und Reputationsschäden.
§ 11 Rechte Dritter und Freistellung
11.1 Gewährleistung der Rechtefreiheit
flowmode gewährleistet, dass die Workflows frei von Rechten Dritter erstellt wurden und keine Urheber-, Patent-, Marken- oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzen.
11.2 Freistellung durch flowmode
flowmode wird den Kunden von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch den Original-Workflow freistellen, sofern der Kunde flowmode unverzüglich schriftlich über solche Ansprüche informiert (spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung), die erforderlichen Informationen und Vollmachten zur Verfügung stellt, und keine eigenständigen Zugeständnisse oder Vergleiche ohne Zustimmung von flowmode eingeht.
11.3 Ausschluss der Freistellung durch flowmode
Die Freistellungspflicht von flowmode gilt nicht für Ansprüche, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde den Workflow verändert hat und die Schutzrechtsverletzung durch die unveränderte Version hätte vermieden werden können, der Kunde den Workflow mit nicht von flowmode bereitgestellten Komponenten kombiniert hat, oder der Kunde den Workflow entgegen der Dokumentation oder in rechtswidriger Weise verwendet hat.
11.4 Freistellung durch den Kunden
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Konfiguration, den Betrieb und die Nutzung des Workflows. Er stellt flowmode von allen Ansprüchen Dritter frei, die entstehen aus der rechtswidrigen Nutzung des Workflows (insbesondere Verstöße gegen DSGVO, UWG, branchenspezifische Vorschriften), fehlerhafter Konfiguration oder Anpassung durch den Kunden, der Verarbeitung von Daten durch den Kunden, oder der Kombination des Workflows mit nicht von flowmode bereitgestellten Systemen. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
Die Freistellungspflicht des Kunden entfällt, soweit flowmode den Schaden durch einen Mangel des Original-Workflows verursacht hat, der zum Lieferzeitpunkt bereits bestand und vom Kunden nicht hätte erkannt werden können.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit diese auf Umstände außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle zurückzuführen ist (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfall von Drittanbieter-APIs).
12.2 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
12.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.
12.5 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.