Allgemeine Geschäftsbedingungen

flowmode GmbH | Stand: Dezember 2025 | Version 2.0

Teil A: Allgemeine Bestimmungen

§ A.1 Geltungsbereich

A.1.1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der flowmode GmbH, Ratingen („flowmode“ oder „Anbieter“), und dem Kunden über:

  • Die Lizenzierung von Workflow-Templates (Teil B)

  • Setup-Services und Consulting-Dienstleistungen (Teil C)

  • Schulungen und Workshops (Teil D)

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn flowmode ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

A.1.2 Unternehmereigenschaft (B2B)

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Mit der Bestellung/Beauftragung bestätigt der Kunde, dass er im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Erwerb ausgeschlossen.

A.1.3 Abgrenzung der Leistungsbereiche

Für jeden Leistungsbereich gelten die allgemeinen Bestimmungen dieses Teils A sowie die jeweiligen besonderen Bestimmungen des entsprechenden Teils (B, C oder D). Bei Widersprüchen zwischen den allgemeinen und besonderen Bestimmungen gehen die besonderen Bestimmungen vor.

§ A.2 Vertragsschluss

A.2.1 Angebot und Annahme

Die Darstellung von Leistungen auf der Website oder in Angeboten stellt kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

Der Vertrag kommt zustande durch:

  • Online-Bestellung: Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Bereitstellung der Leistung bzw. Bestätigung durch flowmode zustande.

  • Individuelle Beauftragung: Durch schriftliche Beauftragung (auch per E-Mail) auf Basis eines Angebots von flowmode.

A.2.2 Speicherung des Vertrags

Der Vertragstext wird von flowmode nicht gespeichert und ist dem Kunden nach Vertragsschluss nicht über flowmode zugänglich. Der Kunde erhält die Bestelldaten und diese AGB per E-Mail und ist selbst verantwortlich, diese zu speichern oder auszudrucken.

§ A.3 Preise und Zahlung

A.3.1 Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro und netto, d.h. zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19%). flowmode behält sich das Recht vor, Preise jederzeit zu ändern. Für den Kunden gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung/Beauftragung vereinbarte Preis.

A.3.2 Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung sofort bei Bestellung/Beauftragung fällig. Die Leistungserbringung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

A.3.3 Zahlungsverzug

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist flowmode berechtigt:

  • Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB)

  • Die Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen

  • Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten

§ A.4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet:

  • Alle für die Leistungserbringung erforderlichen Dokumente, Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen

  • Einen Mitarbeiter als „Single Point of Contact“ zu benennen

  • Erforderliche Tools, Ausrüstungen und Autorisierungen bereitzustellen

Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten, trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten. flowmode gerät in diesem Fall nicht in Verzug.

§ A.5 Haftung

A.5.1 Haftungsbeschränkung

a) Einfache Fahrlässigkeit: Die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

b) Kardinalpflichten: Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf das Dreifache (3x) der vereinbarten Vergütung.

c) Grobe Fahrlässigkeit: Bei grob fahrlässig verursachten Schäden ist die Haftung auf das Fünffache (5x) der vereinbarten Vergütung begrenzt.

d) Folgeschäden: Eine Haftung für atypische Schäden oder Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

e) Datenverlust: Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre.

A.5.2 Ausnahmen

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

  • Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

  • Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz

  • Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich nicht zulässig ist

§ A.6 Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, alle Daten, Materialien oder Informationen der anderen Partei, die ihr im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den Vertragszweck zu verwenden.

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • Vor Bekanntgabe bereits öffentlich zugänglich waren

  • Ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich werden

  • Der empfangenden Partei bereits vor Offenlegung bekannt waren

§ A.7 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://www.flowmode.pro/datenschutzerklrung.

Der Kunde sichert zu, dass er seine Mitarbeiter über die Datenverarbeitung informiert hat und erforderliche Einwilligungen eingeholt hat.

§ A.8 Schlussbestimmungen

A.8.1 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit diese auf Umstände außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle zurückzuführen ist (z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfall von Drittanbieter-Diensten).

A.8.2 Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.

A.8.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

A.8.4 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.

A.8.5 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Übersetzungen ist im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich.

Teil B: Workflow-Templates

§ B.1 Leistungsgegenstand

B.1.1 Definitionen

  • „Workflow“ / „Template“: Ein von flowmode entwickeltes Automatisierungs-Template für die n8n-Plattform, bestehend aus Workflow-Logik, Konfigurationen und zugehöriger Dokumentation.

  • „Kunde“ / „Lizenznehmer“: Das Unternehmen, das den Workflow erwirbt. Die Lizenz gilt ausschließlich für diese eine rechtliche Einheit. Verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften oder Konzerngesellschaften gelten als separate Einheiten und benötigen jeweils eigene Lizenzen.

  • „Interne Nutzung“: Die Verwendung des Workflows durch Mitarbeiter des Kunden für betriebliche Zwecke, einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen für Kunden des Lizenznehmers, sofern der Workflow auf der Infrastruktur des Lizenznehmers verbleibt.

  • „Dritte“: Alle natürlichen und juristischen Personen, die nicht Mitarbeiter des Kunden sind.

§ B.2 Vertragsschluss und Lieferung

B.2.1 Bestellprozess

Der Bestellprozess umfasst:

  1. Auswahl des gewünschten Workflows und Ablage im Warenkorb

  2. Überprüfung des Warenkorbs und Klick auf „Checkout“

  3. Eingabe der E-Mail-Adresse und Rechnungsadresse

  4. Auswahl der Zahlungsart und Eingabe der Zahlungsdaten

  5. Überprüfung der Bestellübersicht und Bestätigung der AGB

  6. Verbindliche Bestellung durch Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“

  7. Zahlungsabwicklung und Bereitstellung des Download-Links

B.2.2 Digitale Lieferung

Nach vollständigem Zahlungseingang erhält der Kunde:

  • Eine Bestellbestätigung per E-Mail

  • Eine separate E-Mail mit einem Download-Link zum erworbenen Workflow

Der Download-Link ist ab Versand 7 Tage gültig. Bei abgelaufenen Links wird automatisch ein neuer Link an die Bestell-E-Mail-Adresse gesendet.

B.2.3 Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist für die Sicherung des heruntergeladenen Workflows verantwortlich. flowmode empfiehlt, den Workflow unmittelbar nach Erhalt herunterzuladen und eine Sicherungskopie anzulegen.

§ B.3 Widerrufsrecht

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da das Angebot ausschließlich an Unternehmer gerichtet ist (vgl. § A.1.2). Ein freiwilliges Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.

§ B.4 Lizenzumfang – Erlaubte Nutzung

Mit dem Erwerb eines Workflows erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die interne Verwendung.

Gestattet ist:

  • Die Nutzung des Workflows durch alle Mitarbeiter der lizenzierten Einheit

  • Die Anpassung und Modifikation des Workflows für eigene betriebliche Zwecke

  • Die Erstellung beliebig vieler Kopien für den internen Gebrauch

  • Die Nutzung als Grundlage für Dienstleistungen, die der Kunde seinen Kunden erbringt (der Workflow selbst verbleibt dabei auf der Infrastruktur des Kunden)

Klarstellung Dienstleistungen: Der Kunde darf den Workflow nutzen, um eigene Dienstleistungen zu erbringen. Beispiel: Eine Marketing-Agentur darf einen Lead-Qualifizierungs-Workflow nutzen, um für ihre Kunden Leads zu qualifizieren – solange der Workflow auf der Infrastruktur der Agentur läuft und nicht an den Kunden übergeben wird.

Bei Rechtsnachfolge (z.B. Verschmelzung, Umwandlung, Unternehmensverkauf) geht die Lizenz auf den Rechtsnachfolger über, sofern dieser die Bedingungen dieser AGB schriftlich anerkennt.

§ B.5 Nutzungsbeschränkungen – Verbotene Handlungen

Ausdrücklich untersagt ist dem Kunden:

  • Der Verkauf, Weiterverkauf oder die entgeltliche Weitergabe des Workflows an Dritte

  • Die unentgeltliche Weitergabe an Dritte (einschließlich Konzerngesellschaften, Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen)

  • Die Einarbeitung des Workflows (ganz oder in wesentlichen Teilen) in eigene Produkte, die verkauft oder weitergegeben werden

  • Die Vermietung, das Leasing oder die Unterlizenzierung des Workflows

  • Die Bereitstellung des Workflows auf öffentlich zugänglichen Plattformen, Repositories oder Marktplätzen

  • Die Weitergabe an ausscheidende Mitarbeiter oder externe Dienstleister zur eigenständigen Nutzung

Klarstellung: Läuft der Workflow auf der Infrastruktur des Kunden → erlaubt. Wird der Workflow an Dritte übergeben → nicht erlaubt.

Rechtskonforme Nutzung: Der Kunde verpflichtet sich, den Workflow ausschließlich in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu nutzen, insbesondere DSGVO, Wettbewerbsrecht und branchenspezifische Vorschriften.

§ B.6 Vertraulichkeit der Workflow-Struktur

Der Kunde verpflichtet sich, die Struktur, Logik und technische Implementierung des Workflows vertraulich zu behandeln. Insbesondere ist untersagt:

  • Die öffentliche Dokumentation oder Beschreibung der Workflow-Logik

  • Die Veröffentlichung von Screenshots oder Ablaufdiagrammen des Workflows

  • Die Weitergabe technischer Details an Dritte

§ B.7 Support und Updates

Der Erwerb eines Workflows beinhaltet keinen Anspruch auf Support oder Updates. Der Workflow wird im Zustand „wie besehen“ zum Kaufzeitpunkt geliefert.

Optional können Support- und Update-Pakete separat erworben werden. Details hierzu finden sich auf der Website oder auf Anfrage.

§ B.8 n8n-Plattform und Drittanbieter

B.8.1 n8n-Lizenz

Die Workflows sind für die Nutzung mit der n8n-Plattform konzipiert. Der Kunde ist selbst verantwortlich für:

flowmode übernimmt keine Haftung für Lizenzverstöße des Kunden gegenüber n8n.

B.8.2 Versionskompatibilität

flowmode gewährleistet die Funktionsfähigkeit des Workflows ausschließlich für die zum Lieferzeitpunkt aktuelle n8n-Version. Keine Gewährleistung besteht für:

  • Kompatibilität mit zukünftigen n8n-Versionen

  • Funktionsfähigkeit nach n8n-Updates

  • Änderungen an Drittanbieter-APIs, die im Workflow verwendet werden

B.8.3 Drittanbieter-Dienste

Viele Workflows nutzen externe APIs und Dienste (z.B. Google, Microsoft, OpenAI). flowmode übernimmt keine Haftung für:

  • Verfügbarkeit oder Änderungen dieser Dienste

  • Kosten, die durch die Nutzung dieser Dienste entstehen

  • Datenverarbeitung durch diese Dienste

§ B.9 Gewährleistung für Templates

Die Workflows werden als Templates bereitgestellt und erfordern eine Anpassung und Konfiguration durch den Kunden.

Gewährleistungsumfang: flowmode gewährleistet, dass der Workflow zum Zeitpunkt der Lieferung der Dokumentation entspricht.

Keine Gewährleistung besteht für:

  • Die Funktionsfähigkeit nach Anpassungen durch den Kunden

  • Kompatibilität mit der spezifischen Infrastruktur des Kunden

  • Erreichung bestimmter Geschäftsergebnisse

§ B.10 Verstöße und Konsequenzen

Bei Verstoß gegen die Nutzungsbeschränkungen gemäß § B.5:

B.10.1 Herausgabe der Erlöse

Sämtliche durch unerlaubten Verkauf oder Weitergabe erzielten Einnahmen sind vollständig an flowmode abzuführen.

B.10.2 Vertragsstrafe

Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe fällig:

  • Workflows bis 500 EUR: Dreifacher Kaufpreis (mindestens 500 EUR)

  • Workflows bis 2.000 EUR: Vierfacher Kaufpreis

  • Workflows über 2.000 EUR: Fünffacher Kaufpreis

Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.

B.10.3 Sofortige Lizenzkündigung

Das Nutzungsrecht erlischt mit sofortiger Wirkung. Der Kunde ist zur vollständigen Löschung aller Kopien verpflichtet.

B.10.4 Weitergehende Ansprüche

Schadensersatzansprüche, die über die Vertragsstrafe hinausgehen, bleiben vorbehalten.

§ B.11 Rechte Dritter und Freistellung

B.11.1 Gewährleistung der Rechtefreiheit

flowmode gewährleistet, dass die Workflows frei von Rechten Dritter erstellt wurden.

B.11.2 Freistellung durch flowmode

flowmode stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen durch den Original-Workflow frei, sofern der Kunde:

  • flowmode unverzüglich schriftlich informiert (spätestens innerhalb von 14 Tagen)

  • Die erforderlichen Informationen und Vollmachten bereitstellt

  • Keine eigenständigen Zugeständnisse ohne Zustimmung von flowmode eingeht

Versäumt der Kunde die 14-Tages-Frist, entfällt der Freistellungsanspruch, soweit flowmode durch die verspätete Information ein Nachteil entstanden ist.

B.11.3 Ausschluss der Freistellung

Die Freistellungspflicht gilt nicht für Ansprüche, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde:

  • Den Workflow verändert hat und die Verletzung durch die unveränderte Version vermeidbar gewesen wäre

  • Den Workflow mit nicht von flowmode bereitgestellten Komponenten kombiniert hat

  • Den Workflow entgegen der Dokumentation oder rechtswidrig verwendet hat

B.11.4 Freistellung durch den Kunden

Der Kunde stellt flowmode von allen Ansprüchen Dritter frei, die entstehen aus:

  • Rechtswidriger Nutzung des Workflows

  • Fehlerhafter Konfiguration oder Anpassung

  • Verarbeitung von Daten durch den Kunden

  • Kombination mit nicht von flowmode bereitgestellten Systemen

Teil C: Setup-Services und Consulting

§ C.1 Leistungsgegenstand

C.1.1 n8n Setup-Service

Der n8n Setup-Service umfasst die einmalige Einrichtung einer n8n-Instanz auf der Cloud-Infrastruktur des Kunden:

  • Erstellung und Konfiguration einer virtuellen Maschine in der Hetzner Cloud des Kunden

  • Installation und Grundkonfiguration von n8n

  • Einrichtung einer temporären Subdomain (Format: [kürzel]-[nr].cstmr.flowmode.pro)

  • SSL-Zertifikat für die temporäre Domain

  • Übergabe der Zugangsdaten an den Kunden

  • Konfiguration zwecks Updates von n8n oder des Betriebssystems

C.1.2 Consulting-Leistungen

Consulting-Leistungen umfassen Beratung und technische Unterstützung im Bereich Workflow-Automatisierung, deren konkreter Umfang individuell vereinbart wird.

C.1.3 Nicht im Leistungsumfang

Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind nicht enthalten:

  • Laufender Betrieb, Überwachung oder Wartung

  • Einrichtung oder Durchführung von Backups

  • Updates des Betriebssystems

  • Konfiguration kundeneigener Domains (separat buchbar)

  • Erstellung oder Anpassung von Workflows

  • Schulungen oder Support nach Übergabe

  • Behebung von Problemen nach Übergabe

§ C.2 Mitwirkungspflichten (Setup-Service)

C.2.1 Bereitstellung der Infrastruktur

Der Kunde ist verpflichtet, vor Leistungsbeginn:

  1. Hetzner Cloud Account: Einen eigenen, aktiven Hetzner Cloud Account einzurichten

  2. Projekt: Ein Projekt für die n8n-Instanz in der Hetzner Cloud-Konsole anzulegen

  3. API-Token: Einen API-Token mit ausreichenden Berechtigungen zu erstellen und sicher an flowmode zu übermitteln

  4. Zahlungsmittel: Ein gültiges Zahlungsmittel im Hetzner Account zu hinterlegen

C.2.2 Verantwortlichkeit des Kunden

Der Kunde ist und bleibt Inhaber und Betreiber der eingerichteten Infrastruktur. Dies umfasst:

  • Die vertragliche Beziehung zu Hetzner

  • Die Zahlung der laufenden Cloud-Kosten an Hetzner

  • Die Einhaltung der Nutzungsbedingungen von Hetzner

  • Die Einhaltung der n8n Sustainable Use License

  • Die Einrichtung und Verwaltung von Backups

  • Die Sicherheit der Zugangsdaten

  • Den rechtmäßigen Betrieb (DSGVO etc.)

§ C.3 Abnahme und Übergabe

C.3.1 Fertigstellung

Die Leistung gilt als erbracht, sobald flowmode die n8n-Instanz installiert und die Zugangsdaten an den Kunden übermittelt hat.

C.3.2 Abnahme

Die Leistung gilt als abgenommen:

  • Mit der Nutzung der eingerichteten Instanz durch den Kunden, oder

  • Wenn der Kunde nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Übermittlung der Zugangsdaten schriftlich wesentliche Mängel rügt

C.3.3 Ende der Leistungspflicht

Mit der Abnahme endet die Leistungspflicht von flowmode. Der Kunde übernimmt ab diesem Zeitpunkt die alleinige Verantwortung für Betrieb, Wartung und Sicherheit der Instanz.

§ C.4 Temporäre Domain

C.4.1 Bereitstellung

flowmode stellt dem Kunden eine temporäre Subdomain im Format [kürzel]-[nr].[cstmr.flowmode.pro](<http://cstmr.flowmode.pro>) zur Verfügung.

C.4.2 Nutzung

Die temporäre Domain dient der sofortigen Nutzbarkeit. Der Kunde kann sie dauerhaft nutzen oder eine eigene Domain konfigurieren (lassen).

C.4.3 Keine Garantie

flowmode bemüht sich um dauerhafte Verfügbarkeit, übernimmt jedoch keine Garantie. Für produktive Umgebungen empfiehlt flowmode eine kundeneigene Domain.

C.4.4 Beendigung

Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung kann die temporäre Domain deaktiviert werden. Der Kunde ist selbst verantwortlich, rechtzeitig eine Alternative zu konfigurieren.

§ C.5 Gewährleistung (Setup-Service)

C.5.1 Leistungsumfang

flowmode gewährleistet, dass die n8n-Instanz zum Zeitpunkt der Übergabe ordnungsgemäß installiert und grundsätzlich funktionsfähig ist.

C.5.2 Keine weitergehende Gewährleistung

Keine Gewährleistung besteht für:

  • Die dauerhafte Funktionsfähigkeit nach Übergabe

  • Probleme durch Eingriffe des Kunden oder Dritter

  • Fehler oder Ausfälle der n8n-Software selbst

  • Fehler oder Ausfälle der Hetzner-Infrastruktur

  • Kompatibilität mit zukünftigen n8n-Versionen

  • Datenverlust jeglicher Art

C.5.3 Mängelrüge

Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe, schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen.

§ C.6 n8n-Lizenz und Betreiberverantwortung

C.6.1 Betreibereigenschaft

flowmode erbringt ausschließlich eine einmalige Einrichtungsleistung. Der Kunde ist und bleibt alleiniger Betreiber der n8n-Instanz. flowmode hostet, betreibt oder verwaltet die Instanz nicht.

C.6.2 n8n-Lizenz

Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der n8n Sustainable Use License. flowmode übernimmt keine Haftung für Lizenzverstöße des Kunden.

§ C.7 Besondere Haftungsausschlüsse (Setup-Service)

Zusätzlich zu § A.5 haftet flowmode nicht für:

  • Datenverlust: Der Kunde ist allein verantwortlich für Backups

  • Drittanbieter: Ausfälle von Hetzner, n8n oder anderen Drittanbietern

  • Kundeneingriffe: Probleme nach Übergabe durch Eingriffe des Kunden oder Dritter

Teil D: Schulungen und Workshops

§ D.1 Leistungsgegenstand

Schulungen und Workshops umfassen die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten im Bereich Workflow-Automatisierung, deren konkreter Umfang individuell vereinbart wird.

§ D.2 Durchführung

D.2.1 Termine

Termine werden individuell vereinbart. flowmode ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit des Trainers) zu verschieben.

D.2.2 Durchführungsort

Schulungen werden grundsätzlich remote durchgeführt, sofern nicht anders vereinbart. Bei Vor-Ort-Terminen trägt der Kunde die Reise- und Übernachtungskosten.

D.2.3 Teilnehmer

Die maximale Teilnehmerzahl wird vorab vereinbart. Der Kunde ist für die Benennung der Teilnehmer verantwortlich.

§ D.3 Schulungsmaterialien

D.3.1 Bereitstellung

Schulungsmaterialien werden in digitaler Form bereitgestellt.

D.3.2 Nutzungsrechte

Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den Schulungsmaterialien für interne Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ist nicht gestattet.

§ D.4 Stornierung

D.4.1 Stornierung durch den Kunden

Bei Stornierung durch den Kunden gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • Bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei

  • 7-14 Tage vor Termin: 50% der vereinbarten Vergütung

  • Weniger als 7 Tage vor Termin: 100% der vereinbarten Vergütung

D.4.2 Stornierung durch flowmode

flowmode ist berechtigt, Schulungen aus wichtigem Grund abzusagen. In diesem Fall wird die Vergütung vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

§ D.5 Keine Erfolgsgarantie

flowmode schuldet die fachgerechte Durchführung der Schulung, nicht jedoch einen bestimmten Lernerfolg der Teilnehmer.